Zeltplatzordnung

ZELTPLATZORDNUNG(Stand 23.10.2025)

Gültig für den Campingplatz “Zur schönen Aussicht“ in Römnitz, einschl. der dazugehörigen Bootssteganlage

  1. Ordnung, Sicherheit und Hausrecht
    1. Das Campen ist auf diesem Platz nur den Pächtern von Parzellen (Dauercampern) gestattet und Urlaubern, die sich bei der Rezeption angemeldet und die entsprechende Übernachtungsgebühr entrichtet haben. Alle haben nur die ihnen vom Verpächter zugewiesenen Stellplätze (bzw. bei Booten Liegeplätze) zu benutzen. Ein Wechsel ist nur mit Zustimmung des Verpächters gestattet.
    2. Kindern und Jugendlichen ist das Campen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer ihm gleichgestellten Person (im Sinne §1 Abs. 4 Jugendschutzgesetz) gestattet.
    3. Alle Campingplatzbenutzer haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der Platzfrieden und andere Camper nicht gestört werden.
    4. Der Verpächter/ Betreiber behält sich das Hausrecht auf dem Platz vor und er darf die Aufnahme von Personen (auch ohne Begründung) verweigern oder Personen des Platzes verweisen, wenn dieses zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung oder eines ausgeglichenen Klimas/ Stimmung auf dem Campingplatz notwendig erscheint. Personen, die den Platz verlassen mussten, dürfen nicht erneut zurückkehren.
    5. Das Spielen auf dem Campingplatz ist nur so weit erlaubt, als eine Belästigung/ Schädigung anderer Personen/ Sachen ausgeschlossen ist.
    6. Die Einrichtungen und die Toiletten sind von den Benutzern stets in sauberem und einwandfreiem Zustand zu halten. Das Rauchen ist vor und im Waschhaus untersagt. Das Anbringen oder Auslegen von Werbezetteln darf nur nach Absprache erfolgen.
    7. Jeder Pächter haftet für Schäden, die von ihm selbst oder seinen Angehörigen bzw. seinen Besuchern verursacht worden sind. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte oder Aufsichts- / Begleitpersonen haften für ihre bzw. die ihnen anvertrauten Kinder.
  2. Betreten der Anlage
    1. Das Einfahrtstor zum Campingplatz ist geschlossen zu halten, ebenso das Tor zur Steganlage.
    2. Das Betreten des Campingplatzes und der Steganlage ist Unbefugten generell untersagt. Unbefugte werden des Platzes verwiesen und angezeigt.
    3. Besucher dürfen das Gelände nur auf den dafür vorgesehenen Wegen und nur mit vorheriger Genehmigung des Verpächters betreten.
  3. Besucher, Anmeldung und Besuchergebühren
    1. Für Besucher der Pächter von Stellplätzen und Bootsliegeplätzen sowie Urlaubern ist unaufgefordert und unabhängig von der Besetzung der Anmeldung eine Besuchergebühr gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung (siehe Aushang oder Internet) zu entrichten. Die Gebühr fällt mit Betreten des Campingplatzes an.
    2. Zu den Besuchern zählen auch Kinder der Pächter, welche bei oder nach Vertragsabschluss das 18. Lebensjahr vollendet haben oder welche einen eigenen Hausstand gegründet haben.
    3. Der zu besuchende Pächter/ Mieter meldet seine Besucher namentlich spätestens einen Tag vor Ankunft per Mail an (ansonsten gilt der doppelte Gebührensatz) und haftet für die Entrichtung der Besucherentgelte sowie für die Einhaltung der AGB und der Campingplatzordnung.
    4. Fahrzeuge von Besuchern dürfen gegen Gebühr nur dann auf den Campingplatz mitgenommen werden, wenn diese noch bei dem zu Besuchenden mit auf den Platz gestellt werden können. Fahrzeuge können kostenlos auf dem Winterabstellplatz geparkt werden.
    5. Für Hunde von Besuchern wird eine Extragebühr erhoben.
  4. Ruhezeiten, Lärmvermeidung
    1. Jedes unnötige Lärmen ist in der Zeit von 13:00-15:00 und 21:00-09:00 Uhr untersagt. Auch tagsüber, außerhalb der ausdrücklichen Ruhezeit, ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu vermeiden. Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte/ -instrumente dürfen nur insoweit benutzt werden, als andere Personen nicht gestört werden. Im Interesse aller erholungssuchenden Camper wird gebeten, auch laute Unterhaltung besonders in den Morgen- und Abendstunden zu vermeiden.
    2. Das Schneiden von Hecken und Mähen von Rasen darf nur in der Zeit von 09:00-13:00 Uhr und 15:00-18:00 Uhr erfolgen.
      Das Mähen und Heckeschneiden ist an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet.
  5. Befahren des Campingplatzes
    1. Der Campingplatz darf mit Fahrzeugen nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo (5 km/h) befahren werden und der gepachtete Stellplatz ist direkt anzufahren. Das Wenden auf anderen Plätzen ist untersagt. Bei Verstößen drohen befristete Fahrverbote auf dem Gelände.
    2. Für die Zeit von 22:00-07:00 Uhr besteht auf dem gesamten Campingplatz Fahrverbot. In der Zeit von 13:00-15:00 Uhr sind die Fahrten auf ein Minimum zu reduzieren.
  6. Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen
    1. Fahrzeuge des Pächters bzw. seiner Angehörigen dürfen nur auf der von ihm gepachteten Fläche abgestellt werden.
    2. Anlieger von Bootstegplätzen dürfen ihre Fahrzeuge nicht auf den Campingplatz abstellen. Hierfür steht der Winterabstellplatz zur Verfügung.
    3. Ungenutzte Stellflächen für Zelte und Wohnwagen dürfen nicht durch parkende Fahrzeuge blockiert werden. Der Verpächter erhebt bei Missachtung einen Tagessatz für Urlauber (2 Pers., 1 Kfz und Wohnwagen bzw. den jeweils gültigen Mindestmietpreis des blockierten Platzes).
  7. Brandschutz
    1. Offene Feuer sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Kochstellen sind während des Gebrauchs ständig zu überwachen, so dass eine Brandgefahr nicht entstehen kann.
    2. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Entzünden von Lagerfeuern ist nur mit Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde gestattet.
    3. Bei der Aufstellung von Wohnwagen und Zelten ist auf einen Sicherheitsabstand von ca. 3 m zum benachbarten Wohnwagen zu achten.
    4. Gasanlagen in Wohnwagen und Vorzelten müssen regelmäßig (derzeit alle zwei Jahre) von einem Gasfachmann kontrolliert werden, der die Funktionstüchtigkeit bestätigen muss. Diese Bescheinigung hat der Pächter dem Verpächter auf Verlangen vorzuweisen.
  8. Stromanschluss
    1. Sämtliche Stromanschlüsse sind auf 10 Ampere (ca. 2.000 Watt) abgesichert. Es ist verboten, elektrische Heizgeräte, Kochplatten usw. anzuschließen. Als Zuleitung darf nur ein Kabel verwendet werden, das die Beschriftung RNF H07 trägt.
    2. Stromausfälle sind unmittelbar bzw. bei nächtlichem Auftreten spätestens am nächsten Morgen zu melden. Bei mehrfachen Störungen kann der Verpächter die Stromzufuhr bis zur Beseitigung der Mängel unterbrechen. Eventuell auftretende Störungen werden baldmöglichst, innerhalb der Arbeitszeit (in der Regel von 09-13 u. 15-18 Uhr), abgestellt. Regressansprüche lassen sich aus der Unterbrechung der Stromzufuhr nicht ableiten.
    3. Lässt sich der Verursacher feststellen, ist der Verpächter berechtigt, eine Aufwandsentschädigung zu erheben.
  9. Gestaltung und Instandhaltung der Pachtfläche
    1. Die Zelt- und Wohnwagenplätze sind in ordnungsgemäßem und gepflegtem Zustand zu halten.
    2. Wohnwagen samt Vorzelt müssen einen Abstand von etwa 10 m zur Uferlinie einhalten.
    3. Innerhalb des Uferbereichs von 0-10 m dürfen keine festen Bauten errichtet und keine Platten verlegt werden.
    4. Das Aufstellen von ortsfesten Einrichtungen durch Einrammen von Pfählen ist nicht gestattet (z.B. Absperrungen, Zäune, Plastikwände, sonstiger Sichtschutz, feste Vorzelte usw.).
    5. Das Verlegen von Wasser- und Stromleitungen ist nur nach Absprache mit dem Verpächter erlaubt.
    6. Der Bau von privaten Boots- und Badestegen ist untersagt. Boote aller Art dürfen nicht über Nacht vor dem Campingplatz im See liegen.
    7. Die Schaffung neuer Zuwegungen oder das Verbreitern vorhandener Zugänge zum Wasser ist verboten.
    8. Beim Verlassen des Platzes am Ende der Saison hat jeder Pächter seinen Platz zu säubern und zu ordnen.
    9. Es dürfen während der Winterzeit keine Gegenstände auf dem Platz zurückgelassen werden.
  10. Heckenschnitt, Rasenmähen sowie Pflanzen und Tiere
    1. Hecken sind während der Saison zurückzuschneiden (Formschnitt ist das ganze Jahr über erlaubt). Dieses ist in der Regel mindestens zweimal erforderlich (Juni/Juli und zum Saisonende). Vor dem Schnitt muss kontrolliert werden, dass in den Hecken keine Vögel brüten. Hecken, die an Zuwegungen grenzen, sind beidseitig vom Pächter zurückzuschneiden.
    2. Rasenflächen sind während der Saison in einem gepflegten, d.h. gemähten Zustand zu halten.
      Sofern das Schneiden von Hecken und Rasen nicht geschieht, kann der Verpächter dieses ohne besondere vorherige Ankündigung auf Kosten des Pächters durchführen bzw. durchführen lassen. Im unmittelbaren Uferbereich von 0-3 m soll eine natürliche Uferbepflanzung wachsen, weshalb hier nicht gemäht werden darf.
    3. Bäume und Büsche dürfen nur nach Rücksprache mit dem Verpächter zurückgeschnitten werden. Dies betrifft ganz besonders die im Seevorland und im Uferbereich wachsenden Pflanzen. Beschädigung oder Zerstörung dieser Pflanzen hat die sofortige Kündigung zur Folge. Der Pächter haftet für den entstandenen Schaden und trägt die Kosten für neue Pflanzen und/oder andere Ausgleichsmaßnahmen. Dasselbe gilt auch für mutwillig beschädigte Pflanzen, besonders junge oder neu angepflanzte Bäume.
    4. Das Aufstellen von Maulwurfsfallen und das Auslegen von Gift oder Giftködern ist untersagt.
  11. Müllsortierung / Umweltschutz
    1. Müll ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bzw. nach den Vorgaben des Abfallbeseitigungsunternehmens (derzeit AWSH) zu sortieren. Auf dem Campingplatzgelände stehen aktuell Papier-, Glas-, Restmüll- und Wertstoffcontainer, sowie eine Biotonne zur Verfügung.
    2. Sperrmüll, Sondermüll und Elektrogeräte sind auf dem Recyclinghof Ratzeburg abzugeben.
    3. Laub, Gras, Äste und Fallobst sind zur Kompostierung ans Ende des Winterabstellplatzes zu bringen. Auf dem Winterabstellplatz dürfen kein Müll, Schrott, Schutt, Betonplattenreste, Plastiktüten, Müllsäcke, Blumentöpfe usw. abgeladen werden.
    4. Chemietoiletten dürfen nur mit gewässerunschädlichen Sanitärpräparaten mit dem RAL-Umweltzeichen Nr. 84 benutzt werden. Deren Entleerung, sowie die Entsorgung von Schmutzwasser hat in die dafür vorgesehenen Ausgussvorrichtungen (rote Deckel am Wegrand) zu erfolgen.
    5. Geschirrspülen, Wäschewaschen und Körperreinigung ist nur an den dafür vorgesehenen Einrichtungen gestattet.
    6. Das Wagenwaschen ist auf dem Campingplatz nicht gestattet.
  12. Bootssteganlage
    1. Die Bootssteganlage darf nur von Pächtern eines Bootsliegeplatzes oder Campinggästen betreten werden und
    2. Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr.
    3. Kindern ist das Betreten nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder denen gleichgestellten Personen gestattet.
    4. Das Spielen auf der Bootsteganlage ist verboten und das Springen von der Steganlage ist untersagt.
    5. Das Baden vom Steg aus mittels der dafür vorgesehenen Badeleiter(n) geschieht auf eigene Gefahr. Es gibt keine Badeaufsicht.
    6. Auf der Steganlage dürfen nur die dafür vorgesehenen, ggfs. verschließbaren und wasserdichten Stecker benutzt werden.
    7. Die Stromanlage des Steges ist ausschließlich zum Laden von Bootsbatterien bestimmt. Es ist nicht gestattet, elektrische Heizgeräte, Kochplatten usw. anzuschließen. Die Steckdosen sind, sofern vorgesehen, nach Benutzung wieder zu verschließen.
  13. Hunde
    1. Auf dem Campingplatz sind Hunde generell willkommen. Hundehaltung ist dennoch grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Verpächter gestattet. Aggressive Hunde sind nicht erlaubt.
    2. Hunde dürfen nicht frei herumlaufen, sondern müssen stets an der Leine gehalten werden.
    3. Das Ausführen von Hunden hat außerhalb des Campingplatzgeländes stattzufinden und Haufen auf dem Campingplatz sind sofort und unaufgefordert zu beseitigen.
    4. Hunde dürfen nicht längere Zeit unbeaufsichtigt allein auf dem Platz zurückgelassen werden. Permanentes Bellen ist zu unterbinden.

Verstöße gegen diese Zeltplatzordnung haben nach Wiederholung die sofortige Kündigung zur Folge. Eine Erstattung der Pacht entfällt. Verstöße gegen Ruhe, Ordnung, Sachbeschädigung und Sicherheit können eine Strafanzeige nach sich ziehen.
Einsichtnahme in die jeweils gültige Landeszeltplatzordnung ist jederzeit bei dem Verpächter möglich.
Änderungen dieser Zeltplatzordnung bleiben dem Verpächter vorbehalten und werden durch Aushang und im Internet unter
www.camping-ratzeburg.de/zeltplatzordnung bekanntgegeben.
Römnitz, d. 23.10.2025 Die Verpächterin/ der Verpächter/ der Betreiber


Unser Campingplatz „Zur schönen Aussicht“ ist durch seine einmalige Lage direkt am Ufer des Ratzeburger Sees ein Ort der Erholung, des Rückzugs und der Entspannung. Voraussetzung dafür ist, dass die Benutzer des Platzes die Zeltplatzordnung einhalten und alles vermeiden, was die Gemeinschaft und das friedliche Miteinander auf unserem Platz stören könnte.