Pachtvertrag Wohnwagenstellplatz – Musterbeispiel

Pachtvertrag Wohnwagenstellplatz

Muster

Zwischen Herrn Hans Peter Franke und _________  wird folgender Pachtvertrag für den Stellplatz  Nr. ______ geschlossen:

Herr Hans Peter Franke verpachtet obigem Pächter den zuvor genannten Stellplatz auf seinem Campingplatz in Römnitz. Über die Lage, Größe und Zustand des Platzes sind sich die Vertragsparteien einig. Die Nutzung des gepachteten Platzes ergibt sich aus der zu diesem Vertrag gehörenden und umseitig abgedruckten Zeltplatzordnung (letzte Änderung im Mai 2020), die Bestandteil des Vertrages ist. Eventuelle Änderungen der Zeltplatzordnung werden durch Aushang bekannt gegeben.

Das Pachtverhältnis beginnt am 08. April 2022 und endet am 09. Oktober 2022. Der Platz darf nur während des Zeitraums des Pachtverhältnisses genutzt werden. Bei winterlichen Verhältnissen zu Saisonbeginn besteht kein Anspruch auf Begeh- bzw. Befahrbarkeit des Platzes. Da kein Winterdienst stattfindet, geschieht das Betreten somit auf eigene Gefahr. Die individuelle Wasserversorgung der Plätze kann nicht bei Frost im Boden erfolgen.

Der Pachtzins beträgt_______Euro.

Neben dem Pachtzins zahlt der Pächter die Kosten für Müllabfuhr, Strom, Reinigung der sanitären Anlagen, Abwasserbeseitigung und Frischwasserversorgung (einschließlich Anschlusskosten und Grundgebühren). Hierfür ist zum 01.04. des laufenden Pachtjahres eine Abschlagszahlung zu leisten, deren Höhe vom Verpächter entsprechend der zu erwartenden Kosten festgesetzt wird. Die Restzahlung ist nach Erhalt der spezifizierten Rechnung bis spätestens 30.09. des jeweiligen Pachtjahres fällig.

Sämtliche Zahlungen sind unaufgefordert in bar oder auf das Konto von Hans Peter Franke zu entrichten:

Kontonr.: xyz, KSK Hzgt. Lauenburg BLZ 230 527 50, IBAN: DExy, BIC: NOLADE21RZB

Der Vertrag ist bis spätestens dd.mm.20xx unterschrieben abzugeben/zurückzuschicken (nicht per Fax oder Email). Der Pachtzins ist bis spätestens dd.mm.20xx zu bezahlen (maßgeblich ist der Eingang des Pachtzinses). Andernfalls wird der Vertrag hinfällig.

Das Pachtverhältnis endet mit Ablauf des oben festgelegten Pachtzeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des Pächters auf Abschluss eines Folgepachtvertrages besteht nicht. Die Ablehnung des Ersuchens des Pächters bedarf keiner Begründung seitens des Verpächters. Stimmt der Verpächter dem Abschluss eines Folgevertrages zu, ist der Pachtzins für das Folgejahr bis spätestens zum 30. September des laufenden Pachtjahres zu zahlen. Anderenfalls endet das Pachtverhältnis am 03. Oktober 2021. Der Platz ist dann zu räumen und zu ordnen, d.h. sämtliche vom Pächter eingebrachten und/oder übernommenen Gegenstände (wie z.B. Platten, Trennwände, Hütten) sind zu entfernen und Rasen ist anzusäen. Gepflanzte Büsche oder Bäume dürfen nicht entfernt werden.

Sofern der Pächter das Pachtverhältnis aus Gründen löst, die der Verpächter nicht zu vertreten hat, hat der Pächter keinen Anspruch auf Erstattung der Pacht/Restpacht.

Der Pächter ist zur Unterverpachtung nicht berechtigt. Der Verpächter haftet für keinerlei Schäden an den Wohnwagen/Wohnmobilen/Zelten etc. . Der Pächter hat seinen Wohnwagen/Wohnmobil/Zelt etc. zu versichern und haftet für sämtliche damit verursachten Schäden. Er hat ggf. zu beweisen, dass etwaige Schäden damit nicht im Zusammenhang stehen.

Dem Verpächter steht das Recht zur fristlosen Kündigung zu, sofern sich der Pächter nicht entsprechend der Platzordnung verhält.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

 Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Pachtvertrag ist Römnitz (Ratzeburg).

Römnitz, d.

 

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(Verpächter)                                                                  (Pächter)