Pachtvertrag Wohnwagenstellplatz
Muster
Zwischen Frau Renate Franke und _________ wird folgender Pachtvertrag geschlossen:
Frau Renate Franke verpachtet obigem Pächter den xy auf ihrem Campingplatz in Römnitz. Über die Lage, Größe und Zustand des Platzes sind sich die Vertragsparteien einig. Stellplatzpflege wie Heckenschnitt, Rasenmähen und Beseitigung von Laub/ Ästen/ Fallobst und Unebenheiten durch Wildtiere sind Aufgabe des Pächters. Die Nutzung des gepachteten Platzes ergibt sich aus der zu diesem Vertrag gehörenden und umseitig abgedruckten Zeltplatzordnung, die Bestandteil des Vertrages ist. Eventuelle Änderungen der Zeltplatzordnung werden durch Aushang und im Internet bekannt gegeben. Unsere Datenschutzerklärung liegt der Rechnung bei und sie kann auch auf unserer Webseite eingesehen werden. Änderungen von Kontaktdaten sind uns umgehend mitzuteilen
Das Pachtverhältnis beginnt am 01. April xy und endet am 30. September xy. Der Platz darf nur während des Zeitraums des Pachtverhältnisses genutzt werden. Bei winterlichen Verhältnissen besteht kein Anspruch auf Begeh- bzw. Befahrbarkeit des Platzes und das Betreten geschieht dann auf eigene Gefahr. Die individuelle Wasserversorgung der Plätze kann nicht bei Frost erfolgen.
Der Pachtzins beträgt_______Euro.
Neben dem Pachtzins zahlt der Pächter eine Nebenkostenpauschale in Höhe von xy € für Müllabfuhr, Reinigung der sanitären Anlagen, Abwasserbeseitigung und Frischwasserversorgung (Anschluss- und Grundgebühren). Der Pächter zahlt zudem die individuellen Kosten für Strom (Grundgebühr zzgl. individuellem Verbrauch), für die eine Abschlagszahlung in Höhe von xy € zu leisten ist, deren Höhe vom Verpächter entsprechend der zu erwartenden Kosten festgesetzt wird. Die Restzahlung ist nach Erhalt der spezifizierten Stromrechnung zum Saisonende fällig. Die insgesamt xy € sind zum 20.03. des Pachtjahres (bei Neuverpachtung zeitgleich mit der Pacht) fällig.
Sämtliche Zahlungen sind unaufgefordert in bar oder auf das Konto von Renate Franke zu entrichten:
Kontonr.: xyz, KSK Hzgt. Lauenburg BLZ 230 527 50, IBAN: DExy, BIC: NOLADE21RZB
Der Vertrag ist bis spätestens dd.mm.20xx unterschrieben abzugeben/zurückzuschicken (nicht per Fax oder Email). Der Pachtzins ist bis spätestens dd.mm.20xx zu bezahlen (maßgeblich ist der Eingang des Pachtzinses). Andernfalls wird der Vertrag hinfällig.
Das Pachtverhältnis endet mit Ablauf des oben festgelegten Pachtzeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des Pächters auf Abschluss eines Folgepachtvertrages besteht nicht. Ein Ersuchen für einen Folgevertrag muss schriftlich bis zum 1. August des laufenden Pachtjahres beim Verpächter eingegangen sein. Die Ablehnung des Ersuchens des Pächters bedarf keiner Begründung seitens des Verpächters. Stimmt der Verpächter dem Abschluss eines Folgepachtvertrages zu, ist der Pachtzins für das Folgejahr nach Erhalt des Folgevertrags innerhalb der dort festgelegten Frist zu zahlen. Andernfalls endet das Pachtverhältnis wie oben vereinbart und der Platz ist dann zum oben festgelegten Termin zu räumen und zu ordnen, d.h. sämtliche vom Pächter eingebrachten und/oder übernommenen Gegenstände (wie z.B. Platten, Trennwände, Hütten) sind zu entfernen, der Boden ist zu ebnen (mit Mutterboden aufzufüllen) und Rasen ist anzusäen. Der Platz ist abzuharken und Hecken auf etwa 1,60 m Höhe zurückzuschneiden. Gepflanzte Büsche oder Bäume dürfen nicht entfernt werden. Die Platzabnahme ist mindestens eine Woche im Voraus schriftlich zu vereinbaren
Sofern der Pächter das Pachtverhältnis aus Gründen löst, die der Verpächter nicht zu vertreten hat, hat der Pächter keinen Anspruch auf Erstattung der Pacht/Restpacht.
Der Pächter ist zur Unterverpachtung nicht berechtigt. Der Verpächter haftet für keinerlei Schäden an den Wohnwagen/Wohnmobilen/Zelten etc. . Der Pächter hat seinen Wohnwagen/Wohnmobil/Zelt etc. zu versichern und haftet für sämtliche damit verursachten Schäden. Er hat ggf. zu beweisen, dass etwaige Schäden damit nicht im Zusammenhang stehen.
Dem Verpächter steht das Recht zur fristlosen Kündigung zu, sofern sich der Pächter nicht entsprechend der Platzordnung verhält.
Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Pachtvertrag ist Römnitz (Ratzeburg).
Römnitz, d.
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(Verpächter) (Pächter)

